Eigentumswohnungen mit Problemen

Häuser und Eigentumswohnungen. Bildquelle: aboutpixel.de / Bauen, wohnen, mieten © Rainer Sturm
Haus versus Eigentumswohnung
Doch Eigentumswohnungen bedeuten unbedingt nicht für Unabhängigkeit im Wohnen wie es freistehende Einfamilienhäuser sicherlich sind. Eigentumswohnungen liegen in Mehr-Parteien-Häusern und hier gilt es immer wieder darum, die Bedürfnisse verschiedener Mieter und Eigentümer unter einen Hut zu bringen. Die Marschrichtung für die Investitionen und Regelungen trifft hierbei die jährlich stattfindende Eigentümerversammlung. Typische Themen sind hier die Platzierung von Mülltonnen, die Nutzung der Gemeinschaftsräume oder die Renovierung des Treppenhauses sowie neue Fassadenanstriche. Dabei sind die Interessen sehr verschieden zwischen Eigentümern, die selbt in der Wohnung leben und denjenigen, die Wohnungen lediglich als Renditeobjekt im Haus haben.
Kompromisse und Diplomatie unter den Parteien
Um in der Eigentümerversammlung Entscheidungen zu treffen, muss die Mehrheit der Wohnungseigentümer dafür stimmen. Insbesondere bei kontroversen Themen, die meist auch finanzielle Mittel erfordern, sind Vorgespräche mit den Nachbarn und Mietern sinnvoll, um bei der Abstimmung auf eine entsprechende Unterstützung zählen zu können. Dabei sind die Erfolgsaussichten natürlich größer, wenn man als Eigentümer auch auf die berechtigten Interessen der anderen Parteien Rücksicht nimmt.
Entscheidungen in der Eigentümerversammlung
Sollte man an den jährlichen Treffen verhindert sein, kann sich ein Wohnungseigentümer natürlich auch vertreten lassen. Die Ausübung des Stimmrechts kann dabei auf einen anderen Miteigentümer, den Hausverwalter oder eine beliebige Person aus dem Vertrauenkreis des Eigentümers übertragen werden. Jedoch ist in all diesen Fällen die Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung für eine Eigentümerversammlung im Original nachzuweisen. Die so gefällten Entscheidungen in der Eigentümerversammlung sind rechtskräftig, wenn sich innerhalb eines Monats niemand dagegen beim jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht meldet und einen Antrag auf Feststellung der Ungültigkeit stellt. Potentielle Gründe für eine Unwirksamkeit können Form- und Fristfehler bei der Einladung sein oder auch in Verstößen gegen die Haus- und Versammlungsordnung liegen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, im Rahmen einer telefonischen Rechtsberatung juristische Unsicherheiten zu beseitigen, bevor entsprechende Maßnahmen bei Gericht eingeleitet werden.

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